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Lexikon

Pflege-Begriffe, einfach erklärt

Die Pflege hat ihre eigene Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Wörter in einem Satz erklärt, von A bis Z.

Begutachtung
Der Besuch des Medizinischen Dienstes zu Hause. Dabei wird geschaut, wobei im Alltag Hilfe nötig ist. Mehr dazu
Beratungsbesuch (Beratungseinsatz)
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen und berät Sie zur Pflege zu Hause. Wer nur Pflegegeld bekommt, muss diese Beratung regelmäßig nutzen. (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Mehr dazu
Bescheid
Der Brief der Pflegekasse mit der Entscheidung über den Pflegegrad. Gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen.
Betreuungskraft
Eine Person, die im Haushalt mitwohnt und im Alltag hilft. Keine Pflegefachkraft: medizinische Aufgaben bleiben beim Pflegedienst. Mehr dazu
Entlastungsbetrag
Geld für Hilfe im Alltag, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Betreuung. Sie reichen Rechnungen von anerkannten Anbietern bei der Pflegekasse ein. (§ 45b SGB XI) Mehr dazu
Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)
Ein gemeinsames Jahresbudget für Ersatzpflege. Es hilft, wenn die Pflegeperson krank ist, Urlaub macht oder eine Pause braucht. (§ 42a SGB XI) Mehr dazu
Hausnotruf
Ein Notrufknopf am Handgelenk oder als Kette. Die Pflegekasse kann einen Zuschuss zahlen, vor allem wenn die Person viel allein ist. (§ 40 Abs. 1 SGB XI) Mehr dazu
Hilfsmittel
Dinge wie Rollator, Pflegebett oder Duschhocker. Werden meist von der Kranken- oder Pflegekasse bezahlt, das Rezept gibt der Arzt.
Kombinationsleistung
Sie können Pflegegeld und Pflegedienst mischen. Wenn der Pflegedienst nicht das ganze Budget verbraucht, bekommen Sie anteilig Pflegegeld. (§ 38 SGB XI) Mehr dazu
Medizinischer Dienst (MD)
Prüft im Auftrag der Pflegekasse, welcher Pflegegrad passt. Früher hieß er MDK. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.
Patientenverfügung
Ein Dokument, in dem jemand festlegt, welche medizinischen Behandlungen er wünscht oder ablehnt.
Pflegeberatung
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose und persönliche Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege. Auch schon, wenn Sie einen Antrag stellen. (§ 7a SGB XI) Mehr dazu
Pflegedienst (ambulanter)
Pflegefachkräfte, die zu Ihnen nach Hause kommen, zum Beispiel zum Waschen, für Verbände oder Medikamente.
Pflegegeld
Geld für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Sie entscheiden selbst, wofür Sie es verwenden. (§ 37 SGB XI) Mehr dazu
Pflegegrad
Eine Zahl von 1 bis 5. Sie zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht, und entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Mehr dazu
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Monatliches Budget für Dinge wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Mehr dazu
Pflegekasse
Die Stelle, die Pflegeleistungen bezahlt. Sie gehört zur Krankenkasse und hat dieselbe Telefonnummer.
Pflegekurse für Angehörige
Kostenlose Kurse, in denen Sie die Pflege zu Hause lernen. Zum Beispiel richtiges Heben oder der Umgang mit Demenz. (§ 45 SGB XI) Mehr dazu
Pflegesachleistungen
Die Pflegekasse bezahlt einen ambulanten Pflegedienst, der zu Ihnen nach Hause kommt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. (§ 36 SGB XI) Mehr dazu
Pflegestützpunkt
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, unabhängig von der Kasse. Berät kostenlos zu allen Fragen der Pflege.
Pflegetagebuch
Aufzeichnungen darüber, wobei im Alltag Hilfe nötig war. Hilfreich für die Begutachtung. Mehr dazu
Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld
Berufstätige Angehörige können sich für die Pflege freistellen lassen oder die Arbeitszeit verringern. Für eine akute Pflegesituation gibt es eine kurze Auszeit mit Lohnersatz. (PflegeZG, FPfZG, § 44a SGB XI) Mehr dazu
Tages- und Nachtpflege
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag oder die Nacht in einer Einrichtung und wohnt weiter zu Hause. Das Budget gibt es zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegedienst. (§ 41 SGB XI) Mehr dazu
Tagespflege
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und wohnt weiter zu Hause. Mehr dazu
Vorsorgevollmacht
Ein Dokument, mit dem jemand festlegt, wer für ihn entscheiden darf, wenn er es selbst nicht mehr kann.
Widerspruch
Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist schriftlich widersprechen. Hilfe gibt es bei Pflegestützpunkten und Sozialverbänden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zuschuss für Umbauten in der Wohnung, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift. (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Mehr dazu