Einen Pflegedienst auswählen: Darauf sollten Sie achten
Wie Sie Pflegedienste in Ihrer Nähe finden, welche Fragen Sie beim ersten Anruf stellen sollten und was im Pflegevertrag stehen muss.
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Ein ambulanter Pflegedienst (Erklärung im Lexikon) kommt nach Hause und hilft beim Waschen, Anziehen, bei Medikamenten, Verbänden oder im Haushalt. Die Auswahl ist groß, und die Qualität ist unterschiedlich. Mit ein paar Fragen finden Sie heraus, welcher Dienst zu Ihnen passt.
Wo Sie Pflegedienste finden
- Ihre Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) schickt Ihnen eine Liste der Pflegedienste in Ihrer Nähe. Sie ist dazu verpflichtet.
- Der Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) kennt die Dienste vor Ort und berät unabhängig.
- Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn es schnell gehen muss.
- Fragen Sie Nachbarn, Freunde und den Hausarzt nach Erfahrungen.
Jeder Pflegedienst wird regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden und sind auf den Vergleichsportalen der Kassen zu finden. Sie geben einen ersten Eindruck, ersetzen aber nicht das persönliche Gespräch.
Der erste Anruf
Fragen für den ersten Anruf
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Gut zu wissen
Rufen Sie zwei oder drei Dienste an und stellen Sie allen dieselben Fragen. Achten Sie auch darauf, wie mit Ihnen gesprochen wird. Freundlich, geduldig, verständlich? So wird später auch mit Ihrem Angehörigen umgegangen.
Vom Erstgespräch zum Vertrag
Schritt 1: Erstgespräch zu Hause
Die Pflegedienstleitung kommt vorbei, lernt die pflegebedürftige Person kennen und schaut sich die Wohnung an. Gemeinsam besprechen Sie, welche Hilfe nötig ist und wann. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Schritt 2: Kostenvoranschlag prüfen
Sie bekommen eine Aufstellung aller Leistungen mit Preisen. Daraus sehen Sie, was die Pflegekasse übernimmt und was Sie selbst zahlen. Vergleichen Sie die Angebote. Fragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Schritt 3: Pflegevertrag lesen
Im Pflegevertrag (Erklärung im Lexikon) stehen die vereinbarten Leistungen, die Kosten, die Zeiten und die Kündigungsfrist. Lassen Sie sich Zeit. Sie können den Vertrag mitnehmen und in Ruhe lesen, auch mit einem Pflegestützpunkt.
Schritt 4: Starten und beobachten
Die ersten Wochen zeigen, ob es passt. Sprechen Sie Probleme sofort an, am besten mit der Pflegedienstleitung. Gute Dienste nehmen Kritik ernst.
Was nicht im Vertrag stehen sollte
Lange Kündigungsfristen, Vorauszahlungen oder Leistungen, die Sie nicht bestellt haben. Wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, lassen Sie den Vertrag vom Pflegestützpunkt oder der Verbraucherzentrale prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Wer bezahlt den Pflegedienst?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Budget, der sogenannten Pflegesachleistung (Erklärung im Lexikon). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Reicht das Budget nicht, zahlen Sie den Rest selbst. Für manche Leistungen lässt sich auch der Entlastungsbetrag nutzen. Medizinische Aufgaben wie Verbände oder Spritzen verordnet der Arzt, dann zahlt die Krankenkasse. Wie sich Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren lassen, lesen Sie im Text Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides?.
Wechseln ist erlaubt
Wenn es nicht passt, können Sie den Pflegedienst wechseln. Halten Sie die Kündigungsfrist ein und sorgen Sie dafür, dass der neue Dienst nahtlos übernimmt. Niemand muss bei einem Dienst bleiben, mit dem er unzufrieden ist.
Häufige Fragen
Wo finde ich Pflegedienste in meiner Nähe?
Ihre Pflegekasse muss Ihnen eine Liste schicken. Auch Pflegestützpunkte, der Sozialdienst im Krankenhaus und die Vergleichsportale der Kassen helfen.
Kostet das Erstgespräch etwas?
Nein. Das erste Gespräch zu Hause ist üblich und kostenlos. Es verpflichtet zu nichts.
Wer bezahlt den Pflegedienst?
Ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse bis zu einem Budget, der Pflegesachleistung. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Medizinische Leistungen auf Rezept zahlt die Krankenkasse.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?
Ja. Halten Sie die Kündigungsfrist aus dem Pflegevertrag ein und sprechen Sie mit dem neuen Dienst ab, wann er übernimmt.
