Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl: Geld für die Pflege durch Angehörige, ein Pflegedienst auf Kosten der Kasse, oder eine Mischung aus beidem. So entscheiden Sie.
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Ab Pflegegrad (Erklärung im Lexikon) 2 stellt die Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) eine Frage, die viele Familien überrascht: Möchten Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Hinter den Wörtern steckt eine einfache Entscheidung: Wer pflegt, und wer bekommt das Geld dafür?
Pflegegeld: Wenn die Familie pflegt
Das Pflegegeld (Erklärung im Lexikon) ist Geld, das die Pflegekasse jeden Monat an die pflegebedürftige Person überweist. Es ist dafür gedacht, dass Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Wofür das Geld genau verwendet wird, entscheidet die Familie selbst. Viele geben es ganz oder teilweise an die Person weiter, die pflegt.
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Den aktuellen Betrag nennt Ihnen Ihre Pflegekasse, oder Sie schauen im Pflege-Navigator nach.
Der Beratungsbesuch ist Pflicht
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nutzen. Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause und gibt Tipps. Wie oft das sein muss, hängt vom Pflegegrad ab. Wer den Besuch auslässt, riskiert, dass das Pflegegeld gekürzt wird.
Pflegesachleistung: Wenn ein Pflegedienst kommt
Bei der Pflegesachleistung (Erklärung im Lexikon) kommt ein ambulanter Pflegedienst (Erklärung im Lexikon) nach Hause. Er hilft zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, bei Medikamenten oder im Haushalt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen kein Geld auf das Konto, sondern Zeit und Fachwissen.
Das Budget dafür ist höher als das Pflegegeld, weil ein Pflegedienst teurer ist als die Hilfe aus der Familie. Reicht das Budget nicht für alle gewünschten Leistungen, zahlen Sie den Rest selbst. Fragen Sie vorher nach einem Kostenvoranschlag. So wählen Sie einen Pflegedienst aus.
Kombinationsleistung: beides zusammen
Die meisten Familien brauchen eine Mischung: Der Pflegedienst kommt morgens zum Waschen, den Rest des Tages übernimmt die Tochter. Dafür gibt es die Kombinationsleistung (Erklärung im Lexikon).
Das Prinzip ist einfach: Der Pflegedienst verbraucht einen Teil des Budgets für Pflegesachleistung. Den Rest bekommen Sie anteilig als Pflegegeld. Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 60 Prozent seines Budgets, bekommen Sie 40 Prozent des Pflegegelds. Die Pflegekasse rechnet das jeden Monat aus. Sie müssen sich nur einmal für die Kombination entscheiden.
Gut zu wissen
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Ein Teil des Budgets für Pflegesachleistung lässt sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, etwa eine Haushaltshilfe oder Betreuung. Fragen Sie Ihre Pflegekasse danach.
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Die Entscheidung ist nicht für immer
Sie können die Wahl ändern, wenn sich die Lage ändert. Meist ist das zu einem Monatsanfang möglich, bei der Kombinationsleistung gilt die Entscheidung für eine gewisse Zeit. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und sagen Sie, was Sie ändern möchten. Die Pflegeberatung (Erklärung im Lexikon) hilft Ihnen, die Varianten durchzurechnen.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld, aber zum Beispiel den Entlastungsbetrag.
Muss ich das Pflegegeld an die pflegende Person weitergeben?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wofür sie das Geld verwendet. Viele geben es als Anerkennung weiter.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Der Pflegedienst verbraucht einen Teil des Budgets für Pflegesachleistung. Den nicht genutzten Anteil bekommen Sie als Pflegegeld. Die Pflegekasse rechnet das jeden Monat aus.
Kann ich später wechseln?
Ja. Sagen Sie Ihrer Pflegekasse Bescheid, wenn sich etwas ändert. Bei der Kombinationsleistung gilt die Entscheidung für eine gewisse Zeit, fragen Sie nach den Fristen.
