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Tages- und Nachtpflege: So funktioniert die teilstationäre Pflege

Tagsüber gut versorgt, abends wieder zu Hause: Die Tagespflege entlastet Angehörige und bringt Abwechslung. Wer sie bekommt, was sie kostet und wie Sie einen Platz finden.

ca. 5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Ihre Mutter ist tagsüber allein, Sie arbeiten. Oder Sie pflegen rund um die Uhr und brauchen Luft. Die Tagespflege (Erklärung im Lexikon) ist für beide Fälle gemacht: Die pflegebedürftige Person wird morgens abgeholt, verbringt den Tag in einer Einrichtung und ist abends wieder zu Hause. Das Fachwort dafür ist teilstationäre Pflege.

Was in der Tagespflege passiert

Eine Tagespflege ist kein Pflegeheim. Es gibt gemeinsame Mahlzeiten, Bewegung, Spiele, Singen, Gespräche und Ruhezeiten. Pflegefachkräfte helfen beim Essen, bei der Toilette und bei Medikamenten. Viele Einrichtungen haben Angebote für Menschen mit Demenz (Erklärung im Lexikon). Für sie ist der feste Ablauf oft eine Erleichterung.

Die Nachtpflege funktioniert umgekehrt: Die Person wird nachts versorgt und ist tagsüber zu Hause. Sie ist gedacht für Menschen, die nachts unruhig sind oder Hilfe brauchen. Es gibt sie aber nur an wenigen Orten.

Wer die Tagespflege bekommt

Die Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) zahlt die Tagespflege ab Pflegegrad 2. Dafür gibt es ein eigenes Budget, das von der Einrichtung direkt mit der Kasse abgerechnet wird. Das Besondere: Dieses Budget kommt zu Pflegegeld und Pflegedienst hinzu. Sie bekommen also weiterhin das volle Pflegegeld, auch wenn Ihre Mutter mehrmals die Woche in die Tagespflege geht.

Bei Pflegegrad 1 gibt es dieses Budget nicht. Dann können Sie Tage in der Tagespflege über den

Entlastungsbetrag (Erklärung im Lexikon) bezahlen.

Was es kostet

Das Budget der Pflegekasse deckt die Pflege, die Betreuung und den Fahrdienst. Nicht gedeckt sind Essen und Unterkunft sowie die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung. Dieser Eigenanteil fällt pro Tag an. Wie hoch er ist, steht im Vertrag der Einrichtung. Für den Eigenanteil dürfen Sie den Entlastungsbetrag nutzen.

Gut zu wissen

Reicht das Budget der Pflegekasse nicht für alle gewünschten Tage, können Sie weitere Tage selbst bezahlen oder mit dem Entlastungsbetrag auffüllen. Lassen Sie sich die Kosten von der Einrichtung vorrechnen.

So finden Sie einen Platz

  1. Schritt 1: Einrichtungen in der Nähe suchen

    Fragen Sie die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) nach Tagespflegen in Ihrer Nähe. Der Weg sollte nicht zu lang sein, weil der Fahrdienst täglich fährt.

  2. Schritt 2: Anschauen und Probetag vereinbaren

    Besuchen Sie die Einrichtung gemeinsam. Die meisten bieten einen Probetag an. Danach wissen Sie, ob es passt.

  3. Schritt 3: Tage festlegen

    Zwei bis drei Tage pro Woche sind ein typischer Einstieg. Viele Einrichtungen sind flexibel und passen die Tage später an.

  4. Schritt 4: Vertrag schließen und Kasse informieren

    Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einen Vertrag und zahlen den Eigenanteil. Fragen Sie nach der Kündigungsfrist.

Checkliste für den Besuch

Darauf achten Sie bei der Besichtigung

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Fahrdienst und Essen klären

Fragen Sie, ob der Fahrdienst bis zur Wohnungstür hilft und ob Sonderkost möglich ist, zum Beispiel bei Schluckstörungen oder Diabetes. Das steht nicht in jedem Vertrag.

Für wen sich Tagespflege eignet

Tagespflege hilft, wenn jemand tagsüber nicht allein sein sollte, wenn Angehörige berufstätig sind oder wenn die Pflege zu Hause an ihre Grenzen kommt. Sie bringt Struktur, Kontakte und Bewegung. Für die Angehörigen ist sie eine verlässliche Pause jeden Tag. Weitere Wege zur Entlastung lesen Sie im Text Pause für Pflegende.

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn jemand in die Tagespflege geht?

Nein. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget. Pflegegeld und Pflegedienst bleiben in voller Höhe erhalten.

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Tagespflege?

Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie Tage in der Tagespflege über den Entlastungsbetrag bezahlen.

Was muss ich selbst bezahlen?

Essen, Unterkunft und die Investitionskosten der Einrichtung. Dieser Eigenanteil fällt pro Tag an. Dafür dürfen Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.

Gibt es auch eine Nachtpflege?

Ja, aber nur an wenigen Orten. Sie ist für Menschen gedacht, die nachts Hilfe brauchen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, ob es in Ihrer Nähe ein Angebot gibt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.