Entlastungsbetrag nutzen: Geld für Hilfe im Alltag
Geld und Leistungen · Stand: 5. Oktober 2026
Der Entlastungsbetrag ist Geld von der Pflegekasse für Hilfe im Alltag. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad zu, die zu Hause wohnen. Schon ab Pflegegrad 1. Trotzdem nutzen ihn viele nicht.
Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?
Das Geld soll pflegende Angehörige entlasten und der pflegebedürftigen Person im Alltag helfen. Zum Beispiel für:
- Hilfe im Haushalt, etwa Putzen, Einkaufen oder Wäsche
- Betreuung und Begleitung, etwa Spaziergänge oder Vorlesen
- Begleitung zum Arzt oder zu Behörden
- Tagespflege oder Kurzzeitpflege, zum Beispiel für den Eigenanteil
- bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes
Das Wichtigste: Es wird nicht ausgezahlt
Der Entlastungsbetrag kommt nicht einfach auf das Konto. Die Pflegekasse erstattet Kosten, die Sie wirklich hatten. Und nur für Angebote, die anerkannt sind. Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst.
Gut zu wissen: Die Hilfe einer Nachbarin oder eines Bekannten kann in manchen Bundesländern auch anerkannt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Regeln bei Ihnen gelten.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag
- Anbieter finden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt nach anerkannten Angeboten in Ihrer Nähe.
- Hilfe in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie mit dem Anbieter, was er für Sie tun soll.
- Abrechnen. Sie bekommen eine Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung.
Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort
Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht brauchen, sammelt er sich an. Sie können ihn später im selben Jahr nutzen. Reste aus einem Jahr können Sie noch eine Zeit lang im nächsten Jahr verwenden. Danach verfallen sie. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie viel Guthaben Sie haben und bis wann Sie es nutzen können.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Den aktuellen Betrag nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Nächster Schritt
Sie wissen nicht, welche Leistungen Ihnen noch zustehen? Der Pflege-Navigator zeigt es Ihnen in wenigen Minuten.
