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Pause für Pflegende: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Geld und Leistungen · Stand: 6. Oktober 2026

Sie pflegen Ihre Mutter seit Monaten und sind erschöpft. Oder Sie möchten einfach einmal eine Woche verreisen. Das dürfen Sie. Und die Pflegekasse hilft dabei.

Zwei Wege, ein Budget

Seit einiger Zeit gibt es für beide Arten der Ersatzpflege ein gemeinsames Jahresbudget, das sogenannte Entlastungsbudget. Es gilt ab Pflegegrad 2. Sie können es frei auf die beiden Wege verteilen:

  • Verhinderungspflege: Jemand anderes übernimmt die Pflege zu Hause. Das kann ein Pflegedienst sein, aber auch eine Nachbarin oder ein Verwandter. Für Stunden, Tage oder Wochen.
  • Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person zieht für eine begrenzte Zeit in ein Pflegeheim. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder während Ihres Urlaubs.

Wie hoch das Budget ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse. Es wird jedes Jahr neu gefüllt.

So beantragen Sie es

  1. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und sagen Sie, dass Sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen möchten.
  2. Sie bekommen ein Formular. Dort tragen Sie ein, wer pflegt und für wie lange.
  3. Heben Sie alle Belege auf. Die Pflegekasse erstattet die Kosten oder rechnet direkt mit der Einrichtung ab.

Gut zu wissen: Wenn nahe Verwandte die Ersatzpflege übernehmen, zahlt die Kasse weniger als bei einem Pflegedienst. Fahrtkosten und Verdienstausfall können Sie zusätzlich angeben.

Tagespflege: die kleine Pause jeden Tag

Neben dem Entlastungsbudget gibt es ein eigenes Budget für die Tagespflege. Ihr Angehöriger verbringt den Tag in einer Einrichtung, wird dort versorgt und abends nach Hause gebracht. Das entlastet jeden Tag ein wenig und bringt Abwechslung. Viele Einrichtungen bieten einen Probetag an.

Warum Pausen so wichtig sind

Wer sich selbst vergisst, kann irgendwann nicht mehr pflegen. Dann ist niemandem geholfen. Pausen sind kein Luxus, sondern Teil der Pflege. Planen Sie sie fest ein.

Nächster Schritt

Im Pflege-Navigator sehen Sie, ob Sie diese Budgets vermutlich noch nicht nutzen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.