Pflege und Beruf vereinbaren: Pflegezeit und Familienpflegezeit
Sie arbeiten und pflegen gleichzeitig? Das Gesetz gibt Ihnen Möglichkeiten, kurzfristig zu fehlen, auszusetzen oder weniger zu arbeiten. Ein Überblick ohne Kleingedrucktes.
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Der Anruf kommt mitten im Arbeitstag: Die Mutter ist gestürzt, der Vater kommt aus dem Krankenhaus und braucht Hilfe. Viele Berufstätige stehen dann vor der Frage, wie das alles zusammenpassen soll. Das Gesetz kennt dafür drei Wege. Hier erklären wir sie ohne Paragrafen.
Drei Wege, kurz erklärt
Die kurzzeitige Auszeit. Wenn plötzlich eine Pflegesituation entsteht, dürfen Sie für einige Arbeitstage fernbleiben, um alles zu organisieren: Pflegegrad beantragen, Pflegedienst suchen, Angehörige versorgen. Für diese Tage gibt es Pflegeunterstützungsgeld (Erklärung im Lexikon) von der Pflegekasse, ähnlich wie Krankengeld. Dieser Weg gilt in jedem Betrieb.
Die Pflegezeit (Erklärung im Lexikon). Sie setzen für eine begrenzte Zeit ganz aus oder arbeiten weniger, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Die Pflegezeit ist unbezahlt und gilt nicht in sehr kleinen Betrieben.
Die Familienpflegezeit (Erklärung im Lexikon). Sie arbeiten über einen längeren Zeitraum weniger, bleiben aber mindestens in Teilzeit beschäftigt. Auch dieser Weg ist unbezahlt und gilt nicht in kleineren Betrieben.
Gut zu wissen
Für die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Es gleicht einen Teil des fehlenden Gehalts aus und wird später in Raten zurückgezahlt.
Wer gilt als naher Angehöriger?
Die Regelungen gelten für die Pflege naher Angehöriger. Dazu zählen zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Kinder und Enkel. Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad (Erklärung im Lexikon) haben oder der Antrag muss gestellt sein. Ob Ihre Situation darunterfällt, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) oder die Pflegeberatung.
So gehen Sie vor
Schritt 1: Den Bedarf ehrlich einschätzen
Geht es um ein paar Tage zum Organisieren, um einige Monate intensiver Pflege oder um eine dauerhafte Entlastung? Davon hängt ab, welcher Weg passt. Oft ist eine Kombination sinnvoll: erst die kurze Auszeit, dann Teilzeit.
Schritt 2: Früh mit dem Arbeitgeber sprechen
Für die kurzzeitige Auszeit reicht es, sofort Bescheid zu sagen. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen Sie schriftlich und mit Vorlauf ankündigen. Die genauen Fristen nennt Ihnen die Pflegeberatung oder der Betriebsrat.
Schritt 3: Nachweis besorgen
Der Arbeitgeber darf eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit verlangen. Die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst stellt sie aus.
Schritt 4: Finanzen klären
Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der Pflegekasse des Angehörigen. Das Darlehen für Pflegezeit und Familienpflegezeit beantragen Sie beim Bundesamt. Prüfen Sie auch, ob das Pflegegeld des Angehörigen teilweise an Sie weitergegeben werden kann.
Schritt 5: Rentenbeiträge nicht vergessen
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad regelmäßig zu Hause pflegt und dafür weniger arbeitet, kann Rentenbeiträge von der Pflegekasse bekommen. Fragen Sie dort nach.
Fristen und Schriftform
Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen schriftlich und rechtzeitig angekündigt werden. Geben Sie an, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie aussetzen oder weniger arbeiten möchten. Lassen Sie sich die Ankündigung vom Arbeitgeber bestätigen.
Checkliste für das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber
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Nicht alles allein tragen
Pflege neben dem Beruf ist auf Dauer nur zu schaffen, wenn die Last verteilt wird. Nutzen Sie die Tagespflege (Erklärung im Lexikon), den Entlastungsbetrag und die Ersatzpflege, damit Sie nicht jeden Tag und jede Nacht gefordert sind. Mehr dazu im Text Pause für Pflegende. Wenn die Pflege zu Hause allein nicht mehr reicht, kann ein Pflegedienst Aufgaben übernehmen. So wählen Sie einen aus.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber der Pflegezeit zustimmen?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Betrieb nicht zu klein ist, haben Sie einen Anspruch darauf. Sie müssen die Pflegezeit aber schriftlich und rechtzeitig ankündigen.
Bekomme ich in der Pflegezeit weiter Gehalt?
Nein, Pflegezeit und Familienpflegezeit sind unbezahlt. Sie können ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Ein Lohnersatz der Pflegekasse für die Tage, an denen Sie kurzfristig fehlen, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Sie beantragen es bei der Pflegekasse des Angehörigen.
Darf ich während der Pflegezeit gekündigt werden?
Von der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit oder Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Im Einzelfall berät der Betriebsrat oder eine Beratungsstelle.
