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Selbsthilfe und Beratungsstellen: Wo Angehörige Unterstützung finden

Sie müssen die Pflege nicht allein organisieren. Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Alzheimer-Gesellschaften, Sozialverbände und Angehörigengruppen: Wer wobei hilft und wie Sie den Einstieg finden.

ca. 5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Die meisten Angehörigen rufen erst um Hilfe, wenn sie nicht mehr können. Dabei gibt es Stellen, die genau dafür da sind, und zwar von Anfang an. Dieser Text zeigt, wer wobei hilft. Alle genannten Angebote sind kostenlos. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie über Ihre Pflegekasse, Ihre Gemeinde oder eine kurze Suche im Internet.

Pflegestützpunkte: die erste Adresse

Ein Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) ist eine Beratungsstelle, die Pflegekassen und Kommunen gemeinsam betreiben. Die Beratung ist unabhängig von einer bestimmten Kasse. Die Mitarbeitenden kennen die Pflegedienste, Tagespflegen, Betreuungsangebote und Wohnberatungen in Ihrer Region. Sie helfen bei Anträgen, erklären Bescheide und sagen, was in Ihrer Lage sinnvoll ist. Nicht jede Region hat einen Pflegestützpunkt. Dann übernimmt oft die Kommune oder ein Wohlfahrtsverband.

Pflegeberatung der Pflegekasse

Jede Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) muss eine persönliche Pflegeberatung anbieten. Darauf haben Sie einen Anspruch, sobald Sie einen Antrag stellen, und auch schon davor. Die Beraterin hilft beim Antrag, erstellt auf Wunsch einen Versorgungsplan und begleitet Sie, wenn sich die Situation ändert. Auf Wunsch kommt sie zu Ihnen nach Hause. Auch Angehörige dürfen sich beraten lassen, wenn die pflegebedürftige Person einverstanden ist.

Gut zu wissen

Wer Pflegegeld bezieht, bekommt regelmäßig einen Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft zu Hause. Nutzen Sie ihn nicht nur als Pflicht, sondern als Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Alzheimer-Gesellschaften

Bei Demenz (Erklärung im Lexikon) sind die Alzheimer-Gesellschaften die Fachleute. Es gibt sie bundesweit, in den Ländern und in vielen Städten. Sie beraten Angehörige, bieten Schulungen und Angehörigengruppen an und kennen Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz. Viele haben ein Beratungstelefon.

Sozialverbände und Verbraucherzentralen

Sozialverbände vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung, Rentnern und Pflegebedürftigen. Für Mitglieder übernehmen sie den Widerspruch gegen einen Bescheid und vertreten sie auch vor dem Sozialgericht. Der Mitgliedsbeitrag ist gering. Wenn ein

Widerspruch (Erklärung im Lexikon) ansteht, ist das oft der beste Weg. Verbraucherzentralen beraten zu Verträgen mit Pflegediensten, Heimen und Anbietern.

Selbsthilfe- und Angehörigengruppen

In einer Angehörigengruppe treffen Sie Menschen, die dasselbe erleben. Dort darf man sagen, dass man nicht mehr kann, ohne dass jemand erschrickt. Gruppen gibt es für pflegende Angehörige allgemein, für Demenz, für Schlaganfall, für Parkinson und viele andere Themen. Manche treffen sich vor Ort, andere online oder am Telefon. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt, bei der Alzheimer-Gesellschaft oder bei einer Selbsthilfekontaktstelle Ihrer Kommune.

Weitere Anlaufstellen

  • Hausarzt: kennt die Person und kann an Fachärzte, Reha und Sozialdienste vermitteln.
  • Sozialdienst im Krankenhaus: organisiert die Versorgung nach der Entlassung.
  • Seniorenbüro oder Sozialamt der Gemeinde: kennt Angebote vor Ort und hilft bei finanziellen Fragen.
  • Wohlfahrtsverbände: betreiben Beratungsstellen, Pflegedienste, Tagespflegen und Hausnotruf.
  • Pflegekurse: vermitteln Wissen und bringen Angehörige zusammen. Was Sie dort lernen.

So fangen Sie an

  1. Schritt 1: Eine Frage aufschreiben

    Sie brauchen keinen Plan, nur eine Frage. „Wie beantrage ich einen Pflegegrad?“ oder „Ich kann nicht mehr, was gibt es?“ reicht völlig.

  2. Schritt 2: Beim Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse anrufen

    Vereinbaren Sie ein Gespräch, gern auch zu Hause. Nehmen Sie den letzten Bescheid und eine Liste der Fragen mit.

  3. Schritt 3: Bei Bedarf weitergehen

    Bei Demenz zur Alzheimer-Gesellschaft, bei Widerspruch zum Sozialverband, für den Austausch in eine Angehörigengruppe. Die erste Stelle kennt die nächste.

  4. Schritt 4: Dranbleiben

    Die Situation verändert sich. Rufen Sie wieder an, wenn etwas Neues ansteht. Beratung ist keine einmalige Sache.

Vorsicht bei Angeboten, die Geld kosten

Die hier genannten Stellen beraten kostenlos. Wer Ihnen für eine Pflegeberatung Geld abnehmen will oder an der Haustür wirbt, ist nicht die Pflegekasse. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach.

Häufige Fragen

Kostet die Pflegeberatung etwas?

Nein. Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung der Pflegekasse, Alzheimer-Gesellschaften und Selbsthilfegruppen beraten kostenlos. Sozialverbände beraten ihre Mitglieder gegen einen geringen Beitrag.

Darf ich mich als Angehörige beraten lassen, ohne dass die Person dabei ist?

Ja. Pflegestützpunkte beraten jeden, der fragt. Die Pflegeberatung der Pflegekasse berät Angehörige, wenn die pflegebedürftige Person einverstanden ist.

Wo bekomme ich Hilfe beim Widerspruch?

Bei Pflegestützpunkten und bei Sozialverbänden. Für Mitglieder übernehmen Sozialverbände den Widerspruch und bei Bedarf die Klage vor dem Sozialgericht.

Es gibt keinen Pflegestützpunkt in meiner Nähe. Was nun?

Dann wenden Sie sich an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, das Seniorenbüro Ihrer Gemeinde oder einen Wohlfahrtsverband. Viele beraten auch telefonisch oder kommen nach Hause.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.