Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Was ist was?
Drei Dokumente, die oft verwechselt werden. Was sie regeln, warum Ehepartner und Kinder nicht automatisch entscheiden dürfen und wo Sie Hilfe beim Ausfüllen bekommen.
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Viele Familien glauben: Wenn der Vater nicht mehr entscheiden kann, entscheidet eben die Mutter oder die Tochter. So ist es nicht. Ohne Vollmacht darf niemand für einen anderen Erwachsenen Verträge schließen, Bankgeschäfte erledigen oder mit Ärzten verhandeln. Drei Dokumente sorgen vor. Dieser Text erklärt, was sie unterscheidet. Er ist keine Rechtsberatung.
Die drei Dokumente im Überblick
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht (Erklärung im Lexikon) bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Zum Beispiel bei Bank, Behörden, Vermieter, Ärzten oder dem Pflegeheim. Sie können die Vollmacht auf bestimmte Bereiche beschränken oder umfassend erteilen.
Der große Vorteil: Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden, braucht es in der Regel keine gerichtlich bestellte Betreuung. Die Familie behält das Heft in der Hand.
Betreuungsverfügung
Gibt es keine Vollmacht und kann jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln, bestimmt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung (Erklärung im Lexikon). Mit einer Betreuungsverfügung (Erklärung im Lexikon) sagen Sie dem Gericht vorher, wen es einsetzen soll und wen nicht. Und Sie können Wünsche festhalten, etwa wo Sie wohnen möchten. Das Gericht muss sich daran halten, wenn nichts dagegenspricht.
Die Betreuungsverfügung ist also der zweite Schutz, falls die Vollmacht fehlt oder nicht ausreicht. Viele Vorlagen verbinden beide Dokumente.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung (Erklärung im Lexikon) legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Zum Beispiel künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Ärzte und Bevollmächtigte müssen sich daran halten, wenn die beschriebene Situation eingetreten ist.
Je konkreter die Patientenverfügung ist, desto besser hilft sie. Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus. Besprechen Sie das Dokument mit dem Hausarzt.
Gut zu wissen
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ergänzen sich: Die Vollmacht bestimmt, wer spricht. Die Patientenverfügung bestimmt, was diese Person sagen soll.
Was Ehepartner dürfen und was nicht
Seit einiger Zeit dürfen Ehepartner in einem medizinischen Notfall für eine begrenzte Zeit füreinander entscheiden, wenn keine Vollmacht vorliegt. Das gilt aber nur für Gesundheitsfragen, nur für einige Monate und nicht für Bank, Verträge oder Behörden. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Nur wer versteht, kann unterschreiben
Eine Vollmacht oder Verfügung ist nur gültig, wenn die Person beim Unterschreiben versteht, was sie unterschreibt. Bei einer fortgeschrittenen Demenz ist das oft nicht mehr möglich. Sprechen Sie deshalb früh darüber, am besten, solange noch alle gesund sind.
So gehen Sie vor
Schritt 1: In Ruhe sprechen
Reden Sie in der Familie darüber, wer welche Aufgaben übernehmen könnte und welche Wünsche es für den Fall der Fälle gibt. Nicht alles auf einmal, aber ehrlich.
Schritt 2: Vorlagen besorgen
Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Vorlagen und Erklärungen für alle drei Dokumente bereit. Auch Verbraucherzentralen und Betreuungsvereine bieten Formulare an.
Schritt 3: Beraten lassen
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden beraten kostenlos zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Patientenverfügung besprechen Sie mit dem Hausarzt. Bei Immobilien, Firmen oder größerem Vermögen ist eine Beratung beim Notar oder bei einer Anwältin sinnvoll.
Schritt 4: Unterschreiben und beglaubigen lassen
Die Dokumente müssen schriftlich sein, mit Datum und Unterschrift. Für Bankgeschäfte und Immobilien verlangen viele Stellen eine beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht. Die Betreuungsbehörde kann Unterschriften gegen eine kleine Gebühr beglaubigen.
Schritt 5: Aufbewahren und registrieren
Die Bevollmächtigten müssen wissen, wo die Originale liegen. Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dort schaut das Betreuungsgericht nach.
Checkliste
Vorsorge regeln
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Gut zu wissen
Eine Vollmacht lässt sich jederzeit ändern oder widerrufen, solange die Person dazu in der Lage ist. Es spricht also nichts dagegen, früh anzufangen.
Wenn der Verdacht auf eine Demenz besteht, lesen Sie auch Demenz: Erste Anzeichen und die ersten Schritte. Den Antrag auf einen Pflegegrad können Bevollmächtigte stellen, so geht es.
Häufige Fragen
Darf meine Mutter automatisch für meinen Vater entscheiden?
Nein. Ehepartner dürfen nur in einem medizinischen Notfall und nur für begrenzte Zeit füreinander entscheiden. Für Bank, Verträge und Behörden braucht es eine Vorsorgevollmacht.
Brauche ich einen Notar?
Nicht unbedingt. Eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar gültig. Für Bankgeschäfte und Immobilien verlangen viele Stellen aber eine beglaubigte oder beurkundete Vollmacht. Die Betreuungsbehörde kann Unterschriften beglaubigen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Mit der Vollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, ohne Gericht. Mit der Betreuungsverfügung sagen Sie dem Gericht, wen es als Betreuer einsetzen soll, falls eine Betreuung nötig wird.
Wo bekomme ich kostenlose Hilfe beim Ausfüllen?
Bei Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Vorlagen gibt es beim Bundesministerium der Justiz. Die Patientenverfügung besprechen Sie am besten mit dem Hausarzt.
