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Pflegeantrag: Welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten

Für den Antrag selbst genügt ein Anruf. Für die Begutachtung danach lohnt sich eine gute Vorbereitung. Welche Unterlagen helfen und wo Sie sie bekommen.

ca. 4 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Viele Familien zögern mit dem Pflegeantrag, weil sie denken, sie müssten erst alle Papiere zusammensuchen. Das ist nicht nötig. Der Antrag bei der Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) ist ein Anruf. Die Unterlagen brauchen Sie erst danach: für den Besuch des Medizinischen Dienstes. Und dafür haben Sie meist einige Wochen Zeit.

Was Sie für den Antrag brauchen

Für den Antrag genügt die Versichertennummer. Sie steht auf der Versichertenkarte. Dazu kommen Name, Adresse und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse schickt dann ein Formular. Mehr ist für den ersten Schritt nicht nötig. Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Text Pflegegrad beantragen.

Nicht auf die Unterlagen warten

Leistungen gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Rufen Sie deshalb zuerst an und sammeln Sie danach.

Was Sie für die Begutachtung bereitlegen

Nach dem Antrag kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter nach Hause. Bei der

Begutachtung (Erklärung im Lexikon) geht es um die Frage, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist. Unterlagen helfen, dieses Bild vollständig zu machen. Sie belegen Diagnosen, zeigen, welche Hilfe schon da ist, und erinnern an Dinge, die man im Gespräch leicht vergisst.

Unterlagen für die Begutachtung

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Wo Sie die Unterlagen bekommen

  1. Schritt 1: Beim Hausarzt nachfragen

    Der Hausarzt hat die meisten Berichte und den Medikationsplan. Bitten Sie um Kopien. Sagen Sie, dass es für den Pflegeantrag ist. Dann weiß die Praxis, was gebraucht wird.

  2. Schritt 2: Im Krankenhaus den Entlassungsbrief sichern

    Nach jedem Krankenhausaufenthalt gibt es einen Entlassungsbrief. Heben Sie ihn auf. Wenn er fehlt, kann ihn die Klinik nachschicken.

  3. Schritt 3: Das Pflegetagebuch führen

    Beginnen Sie am besten am Tag des Antrags. Schreiben Sie jeden Tag kurz auf, wobei Sie geholfen haben: beim Waschen, Anziehen, Essen, bei Medikamenten, beim Gehen. Auch nachts.

  4. Schritt 4: Eine Mappe anlegen

    Legen Sie alles in eine Mappe oder einen Ordner. Vorne eine Seite mit den wichtigsten Diagnosen und Ansprechpartnern. Die Mappe nehmen Sie zu jedem Termin mit.

Gut zu wissen

Das Pflegetagebuch (Erklärung im Lexikon) ist oft wichtiger als jeder Arztbericht. Es zeigt den Alltag, nicht nur die Diagnosen. Und es hilft Ihnen beim Termin, nichts zu vergessen.

Die Mappe bleibt nützlich

Nach der Begutachtung kommt der Bescheid (Erklärung im Lexikon). Ist der Pflegegrad zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch (Erklärung im Lexikon) einlegen. Dafür brauchen Sie dieselben Unterlagen noch einmal. Auch wenn der Pflegebedarf später steigt und Sie eine Höherstufung beantragen, ist die Mappe die Grundlage. Halten Sie sie deshalb aktuell: neue Berichte vorne einheften, das Pflegetagebuch bei Veränderungen weiterführen.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Antrag ein ärztliches Attest?

Nein. Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos, ein Anruf genügt. Arztberichte helfen später bei der Begutachtung, sind aber keine Voraussetzung.

Was ist, wenn mir Unterlagen fehlen?

Stellen Sie den Antrag trotzdem. Die Begutachtung findet erst einige Wochen später statt. Bis dahin können Sie Berichte beim Hausarzt und in der Klinik anfordern.

Darf die Gutachterin die Unterlagen mitnehmen?

Geben Sie nur Kopien aus der Hand. Die Originale bleiben bei Ihnen. Vieles schaut sich die Gutachterin ohnehin nur vor Ort an.

Wie lange sollte ich das Pflegetagebuch führen?

Ein bis zwei Wochen reichen meist, um den Alltag zu zeigen. Führen Sie es bis zum Termin weiter, wenn sich etwas verändert.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.