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Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus

Die Entlassung steht an, aber zu Hause geht es noch nicht: Die Kurzzeitpflege überbrückt die Zeit. Wer sie bezahlt, wie Sie einen Platz finden und was Sie im Krankenhaus schon regeln können.

ca. 5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Nach einem Oberschenkelbruch, einem Schlaganfall oder einer großen Operation ist das Krankenhaus irgendwann fertig. Die Familie oft noch nicht. Zu Hause fehlt das Pflegebett, der Pflegedienst hat erst nächste Woche Zeit, und niemand weiß, wie es weitergeht. Für genau diese Lücke gibt es die Kurzzeitpflege (Erklärung im Lexikon).

Was Kurzzeitpflege ist

Die Person zieht für eine begrenzte Zeit in eine Pflegeeinrichtung, oft in ein Pflegeheim mit eigenen Kurzzeitpflegeplätzen. Dort wird sie rund um die Uhr versorgt, bis die Pflege zu Hause organisiert ist oder sie wieder kräftiger ist. Die Kurzzeitpflege ist pro Jahr auf einige Wochen begrenzt. Sie ist kein Umzug ins Heim, sondern eine Brücke.

Wichtig: Kurzzeitpflege ist etwas anderes als eine Reha (Erklärung im Lexikon). In der Reha wird aktiv trainiert, damit die Person wieder selbstständiger wird. Fragen Sie im Krankenhaus, ob eine Reha infrage kommt, bevor Sie Kurzzeitpflege planen.

Wer bezahlt

Mit Pflegegrad 2 oder höher zahlt die Pflegekasse (Erklärung im Lexikon). Das Geld kommt aus dem gemeinsamen Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, dem

Entlastungsbudget (Erklärung im Lexikon). Wie Sie es nutzen, lesen Sie im Text Pause für Pflegende.

Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann nach einem Krankenhausaufenthalt die Krankenkasse die Kurzzeitpflege bezahlen, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Das ist vielen nicht bekannt. Der Sozialdienst des Krankenhauses kennt den Weg.

Übergangspflege im Krankenhaus. Findet sich kurzfristig kein Platz, kann die Person für einige Tage im Krankenhaus bleiben, bis die Versorgung geregelt ist. Auch das klären Sie mit dem Sozialdienst.

Gut zu wissen

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege nicht gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt für einige Wochen im Jahr.

Was Sie selbst zahlen

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten. Für Essen, Unterkunft und die Investitionskosten der Einrichtung bleibt ein Eigenanteil. Dafür dürfen Sie den Entlastungsbetrag (Erklärung im Lexikon) einsetzen. Lassen Sie sich von der Einrichtung vorrechnen, was pro Tag bleibt.

So gehen Sie im Krankenhaus vor

  1. Schritt 1: Sozialdienst ansprechen

    Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst, manchmal heißt er Entlassmanagement oder Überleitungspflege. Bitten Sie schon in den ersten Tagen um ein Gespräch. Je früher, desto mehr Zeit bleibt für die Suche.

  2. Schritt 2: Pflegeantrag stellen

    Gibt es noch keinen Pflegegrad (Erklärung im Lexikon), stellen Sie den Antrag sofort, noch vom Krankenhaus aus. Sagen Sie der Pflegekasse, dass die Person im Krankenhaus liegt und die Versorgung danach gesichert werden muss. Dann muss sie besonders schnell entscheiden.

  3. Schritt 3: Platz suchen

    Der Sozialdienst fragt bei Einrichtungen an. Helfen Sie mit: Rufen Sie selbst Pflegeheime in der Nähe an. Kurzzeitpflegeplätze sind knapp, vor allem vor Feiertagen.

  4. Schritt 4: Die Zeit zu Hause vorbereiten

    Nutzen Sie die Wochen: Pflegebett bestellen, Pflegedienst suchen, Wohnung anpassen, Hilfsmittel beantragen. Die Kurzzeitpflege endet, und dann sollte zu Hause alles bereit sein.

Vor der Entlassung klären

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Nicht unter Druck setzen lassen

Das Krankenhaus möchte das Bett frei haben. Trotzdem darf niemand entlassen werden, ohne dass die Versorgung gesichert ist. Sagen Sie klar, wenn zu Hause noch nichts bereit ist, und bestehen Sie auf einem Gespräch mit dem Sozialdienst.

Nach der Kurzzeitpflege

Manche Menschen werden in der Kurzzeitpflege wieder so fit, dass sie nach Hause können. Bei anderen zeigt sich, dass die Pflege zu Hause nicht mehr reicht. Beides ist in Ordnung. Nutzen Sie die Zeit, um ehrlich zu prüfen, was geht. Beratung bekommen Sie bei einem

Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) oder der Pflegeberatung der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Bekommt man Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?

Ja, nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse die Kurzzeitpflege bezahlen, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft beim Antrag.

Wie lange darf die Kurzzeitpflege dauern?

Sie ist pro Jahr auf einige Wochen begrenzt. Wie viele Tage in Ihrem Fall möglich sind und wie viel Budget noch da ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Läuft das Pflegegeld weiter?

Ja, zur Hälfte, für einige Wochen im Jahr. Danach ruht es, bis die Person wieder zu Hause ist.

Was ist der Unterschied zur Reha?

In der Reha wird gezielt trainiert, damit die Person wieder selbstständiger wird. Die Kurzzeitpflege versorgt und überbrückt. Fragen Sie im Krankenhaus zuerst, ob eine Reha infrage kommt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.