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Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: So bereiten Sie sich vor

Nach dem Antrag kommt eine Gutachterin nach Hause. Was beim Besuch passiert, welche Unterlagen helfen und wie Sie den Alltag ehrlich zeigen.

ca. 5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Sie haben den Pflegegrad (Erklärung im Lexikon) beantragt. Jetzt meldet sich der Medizinische Dienst (Erklärung im Lexikon) und kündigt einen Besuch an. Viele Familien sind vor diesem Termin nervös. Das muss nicht sein. Mit etwas Vorbereitung läuft der Besuch ruhig ab, und das Ergebnis passt zur wirklichen Lage.

Wer kommt und warum?

Der Medizinische Dienst arbeitet im Auftrag der Pflegekasse (Erklärung im Lexikon). Eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin kommt nach Hause und schaut, wobei im Alltag Hilfe nötig ist. Das nennt sich Begutachtung (Erklärung im Lexikon). Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. In manchen Fällen findet das Gespräch auch per Telefon statt. Die Pflegekasse sagt Ihnen vorher Bescheid.

Es geht nicht um eine Prüfung, die man bestehen muss. Die Gutachterin will verstehen, wie der Alltag aussieht: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Kontakte, Orientierung. Die sechs Bereiche, die dabei zählen, erklären wir im Text Die fünf Pflegegrade.

So läuft der Besuch ab

  1. Schritt 1: Termin bekommen

    Der Medizinische Dienst schreibt oder ruft an und schlägt einen Termin vor. Wenn der Termin nicht passt, können Sie ihn verschieben. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person und eine vertraute Person dabei sein können.

  2. Schritt 2: Gespräch zu Hause

    Der Besuch dauert meist etwa eine Stunde. Die Gutachterin stellt Fragen und bittet um kleine Dinge: aufstehen, ein paar Schritte gehen, die Arme heben. Sie schaut sich auch die Wohnung an, zum Beispiel das Bad.

  3. Schritt 3: Gutachten und Bescheid

    Die Gutachterin schreibt ein Gutachten mit einer Empfehlung. Die Pflegekasse entscheidet danach über den Pflegegrad und schickt den Bescheid (Erklärung im Lexikon) . In der Regel muss sie das innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag tun.

Ihre Vorbereitung

Vorbereitung auf die Begutachtung

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Die Vorlage für das Pflegetagebuch können Sie ausdrucken und ausfüllen. Sie hilft Ihnen und der Gutachterin, nichts zu vergessen.

Den Alltag ehrlich zeigen

Der häufigste Fehler

Viele Menschen strengen sich beim Besuch besonders an. Sie ziehen sich vorher fein an, räumen auf und sagen: „Es geht schon.“ Dann fällt der Pflegegrad zu niedrig aus. Zeigen Sie den Alltag so, wie er an einem normalen Tag ist. Auch die schlechten Tage gehören dazu.

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Angehörigen darüber. Es geht nicht darum, etwas zu übertreiben. Es geht darum, nichts wegzulassen. Wenn das Waschen allein nicht mehr klappt, sagen Sie das. Wenn nachts jemand aufstehen muss, sagen Sie das auch.

Gut zu wissen

Die Gutachterin darf auch Empfehlungen aussprechen, zum Beispiel für ein Pflegebett oder einen Haltegriff. Wenn Sie zustimmen, gilt das oft schon als Antrag bei der Pflegekasse. Mehr dazu im Text Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Nach dem Besuch

Fordern Sie das Gutachten bei der Pflegekasse an, falls es nicht beim Bescheid liegt. Lesen Sie es in Ruhe. Steht dort etwas, das nicht stimmt? Fehlt ein Bereich, in dem viel Hilfe nötig ist? Dann kann sich ein Widerspruch (Erklärung im Lexikon) lohnen. So gehen Sie vor.

Mit unserer Pflegegrad-Einschätzung bekommen Sie vorab eine Orientierung, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Begutachtung?

Meist etwa eine Stunde. Die Gutachterin stellt Fragen, bittet um kleine Bewegungen und schaut sich die Wohnung an.

Darf jemand beim Besuch dabei sein?

Ja, und das ist sogar sinnvoll. Eine vertraute Person kann ergänzen, was die pflegebedürftige Person nicht sagt oder vergisst.

Was ist, wenn der Termin nicht passt?

Dann können Sie ihn verschieben. Rufen Sie beim Medizinischen Dienst an. Wichtig ist, dass alle Beteiligten dabei sein können.

Bekomme ich das Gutachten zu sehen?

Ja. Wenn es nicht beim Bescheid liegt, können Sie es bei der Pflegekasse anfordern.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.