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Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Was es gibt und wie Sie sie bekommen

Rollator, Pflegebett, Duschhocker, Einmalhandschuhe: Wer bezahlt was, wo Sie den Antrag stellen und warum ein Rezept nicht immer nötig ist.

ca. 5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Ein Rollator für den Weg zum Bäcker, ein Haltegriff in der Dusche, Einmalhandschuhe für die Pflege: Kleine Dinge machen den Alltag leichter und sicherer. Vieles davon bezahlen die Kassen. Man muss nur wissen, welche Kasse für was zuständig ist.

Zwei Wörter, zwei Kassen

Das ist der Punkt, an dem die meisten Familien durcheinanderkommen:

Manche Dinge, etwa ein Pflegebett, können je nach Lage in beide Gruppen fallen. Dann klären die Kassen untereinander, wer zahlt. Sie müssen sich nur an eine wenden.

Pflegehilfsmittel: zum Verbrauch und technisch

Bei den Pflegehilfsmitteln gibt es zwei Arten:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Dinge, die man einmal benutzt und dann wegwirft: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen. Dafür gibt es ein monatliches Budget ab Pflegegrad 1. Viele Anbieter schicken eine fertige Box nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Technische Pflegehilfsmittel sind größere Dinge: ein Pflegebett, ein Hausnotruf, ein Lagerungskissen, eine Aufstehhilfe. Sie werden oft leihweise gestellt. Je nach Hilfsmittel kann ein kleiner Eigenanteil anfallen.

Gut zu wissen

Welche Hilfsmittel die Kassen bezahlen, steht in einem offiziellen Verzeichnis, dem Hilfsmittelverzeichnis. Ihre Pflegekasse, ein Sanitätshaus oder ein Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) schauen mit Ihnen nach, was infrage kommt.

So kommen Sie an ein Hilfsmittel

  1. Schritt 1: Bedarf klären

    Was fällt im Alltag schwer? Aufstehen, Duschen, Treppen, Hören? Schreiben Sie es auf. Oft hat die Pflegefachkraft vom Pflegedienst oder vom Beratungsbesuch gute Vorschläge.

  2. Schritt 2: Rezept oder Antrag

    Für Hilfsmittel: Lassen Sie sich vom Arzt ein Rezept ausstellen. Für Pflegehilfsmittel: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt.

  3. Schritt 3: Versorgung über Vertragspartner

    Die Kasse arbeitet mit bestimmten Sanitätshäusern und Anbietern zusammen. Sie sagt Ihnen, wohin Sie gehen können. Dort wird das Hilfsmittel angepasst und erklärt.

  4. Schritt 4: Genehmigung abwarten

    Bei teureren Hilfsmitteln prüft die Kasse zuerst. Kaufen Sie nichts, bevor die Zusage da ist. Fragen Sie nach, wenn Sie länger nichts hören.

Erst fragen, dann kaufen

Wer ein Hilfsmittel selbst kauft, bekommt das Geld meist nicht zurück. Klären Sie vorher mit der Kasse, ob und wie sie zahlt.

Checkliste: Was könnte helfen?

Hilfsmittel, an die viele nicht denken

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Die Begutachtung nutzen

Bei der Begutachtung (Erklärung im Lexikon) darf die Gutachterin Hilfsmittel empfehlen. Wenn Sie dieser Empfehlung zustimmen, gilt sie in vielen Fällen schon als Antrag. Das spart einen Weg. Mehr dazu im Text Die Begutachtung: So bereiten Sie sich vor.

Wenn es um größere Umbauten geht, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche, lesen Sie Die Wohnung pflegegerecht anpassen.

Häufige Fragen

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?

Nein. Pflegehilfsmittel beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Für Hilfsmittel von der Krankenkasse brauchen Sie dagegen ein Rezept vom Arzt.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Dinge, die man einmal benutzt: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz. Dafür gibt es ab Pflegegrad 1 ein monatliches Budget.

Wer zahlt ein Pflegebett?

Je nach Lage die Krankenkasse oder die Pflegekasse. Sie wenden sich an eine der beiden, die Kassen klären untereinander, wer zuständig ist. Pflegebetten werden meist leihweise gestellt.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich selbst gekauft habe?

Meist nicht. Klären Sie vor dem Kauf mit der Kasse, ob sie das Hilfsmittel übernimmt und bei welchem Anbieter.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.