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Alltag und WohnenMit ChecklisteNeu

Die Wohnung pflegegerecht anpassen

Zu Hause bleiben, auch wenn die Kräfte nachlassen: Was Sie Raum für Raum ändern können, was sofort geht und wofür es einen Zuschuss gibt.

ca. 5 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause wohnen. Das geht oft länger, als man denkt, wenn die Wohnung mitspielt. Viele Veränderungen sind klein und sofort möglich. Für größere Umbauten gibt es Unterstützung.

Erst schauen, dann umbauen

Gehen Sie gemeinsam durch die Wohnung, am besten zu der Tageszeit, zu der es am schwierigsten ist. Wo wird sich festgehalten? Wo ist es dunkel? Welche Wege werden nachts gegangen? Eine Wohnberatung (Erklärung im Lexikon) hilft dabei. Sie wird von Kommunen, Pflegestützpunkten und Wohlfahrtsverbänden angeboten und ist in der Regel kostenlos.

Raum für Raum

Flur und Eingang

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Bad

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Schlafzimmer

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Küche und Wohnzimmer

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Treppe

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Was sofort geht und was Zeit braucht

Vieles aus den Listen kostet wenig und ist an einem Nachmittag erledigt: Teppiche weg, Nachtlicht rein, Kabel verlegen, einen Sitzhocker ins Bad. Fangen Sie damit an.

Größere Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, ein Treppenlift oder breitere Türen brauchen Planung, Handwerker und Zeit. Dafür gibt es Unterstützung.

Der Zuschuss der Pflegekasse

Die Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) zahlt einen Zuschuss für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern oder die Selbstständigkeit erhalten. Das nennt sich wohnumfeldverbessernde Maßnahme (Erklärung im Lexikon). Er gilt schon ab Pflegegrad 1. Wie hoch er ist, nennt Ihnen Ihre Pflegekasse, oder Sie schauen im Pflege-Navigator nach.

  1. Schritt 1: Beraten lassen

    Eine Wohnberatung oder der Beratungsbesuch der Pflegekasse schaut sich die Wohnung an und schlägt vor, was sinnvoll ist. Auch die Gutachterin des Medizinischen Dienstes kann Empfehlungen aussprechen.

  2. Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen

    Lassen Sie sich von einem Handwerksbetrieb ein Angebot machen. Bei größeren Umbauten lohnen sich zwei Angebote.

  3. Schritt 3: Antrag stellen, bevor es losgeht

    Schicken Sie den Antrag mit dem Kostenvoranschlag an die Pflegekasse. Warten Sie die Zusage ab, bevor der Umbau beginnt. Nachträglich wird oft nicht gezahlt.

  4. Schritt 4: Umbauen und abrechnen

    Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnung ein. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss aus oder direkt an den Betrieb.

Erst Zusage, dann Umbau

Stellen Sie den Antrag immer vor dem Umbau. Wer zuerst baut und dann fragt, bleibt oft auf den Kosten sitzen.

Gut zu wissen

Wenn mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung leben, kann der Zuschuss höher ausfallen. Und wenn sich die Lage später verändert, kann für einen neuen Umbau erneut ein Zuschuss beantragt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.

Mieter: Mit dem Vermieter sprechen

Auch Mieter dürfen die Wohnung anpassen, wenn es wegen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nötig ist. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter und halten Sie die Absprachen schriftlich fest. Manche Vermieter beteiligen sich sogar an den Kosten. Bei Fragen hilft ein Mieterverein oder die Wohnberatung.

Wer Stürze vermeiden möchte, findet weitere Tipps im Text Stürze vermeiden: Die häufigsten Ursachen zu Hause. Zu kleineren Dingen wie Duschhocker oder Haltegriffen lesen Sie Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss für den Umbau?

Ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zu Hause erleichtert oder die Selbstständigkeit erhält.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Reichen Sie den Antrag mit einem Kostenvoranschlag ein und warten Sie die Zusage ab. Nachträglich wird oft nicht gezahlt.

Wer berät mich zum Umbau?

Wohnberatungsstellen von Kommunen, Pflegestützpunkten und Wohlfahrtsverbänden. Auch beim Beratungsbesuch der Pflegekasse und bei der Begutachtung gibt es Empfehlungen.

Darf ich als Mieter umbauen?

In der Regel ja, wenn es wegen Pflegebedürftigkeit nötig ist. Sprechen Sie vorher mit dem Vermieter und halten Sie Absprachen schriftlich fest.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.