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Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid: So gehen Sie vor

Der Pflegegrad ist zu niedrig oder der Antrag wurde abgelehnt? Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.

ca. 4 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Der Bescheid (Erklärung im Lexikon) ist da, und der Pflegegrad (Erklärung im Lexikon) ist niedriger als erwartet. Oder der Antrag wurde ganz abgelehnt. Das kommt vor, und Sie müssen es nicht hinnehmen. Mit einem Widerspruch (Erklärung im Lexikon) lassen Sie die Entscheidung noch einmal prüfen.

Die Frist: ein Monat

Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Die Frist steht auch im Bescheid selbst, in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn sie abläuft, wird der Bescheid gültig. Dann bleibt nur ein neuer Antrag.

Erst den Widerspruch, dann die Begründung

Warten Sie nicht, bis Sie alle Unterlagen beisammen haben. Schicken Sie zuerst einen kurzen Brief, damit die Frist gewahrt ist. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

So gehen Sie vor

  1. Schritt 1: Widerspruch schriftlich einlegen

    Ein kurzer Brief an die Pflegekasse reicht: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Mit Datum, Versichertennummer und Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder der bevollmächtigten Person. Schicken Sie den Brief so, dass Sie den Zugang belegen können, oder geben Sie ihn persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen.

  2. Schritt 2: Gutachten anfordern

    Bitten Sie die Pflegekasse um das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes, falls es nicht beim Bescheid lag. Darin steht, wie die einzelnen Bereiche bewertet wurden.

  3. Schritt 3: Gutachten mit dem Alltag vergleichen

    Lesen Sie das Gutachten in Ruhe. Wo steht „selbstständig“, obwohl Hilfe nötig ist? Welche Situationen fehlen ganz, zum Beispiel die Nächte? Ein Pflegetagebuch hilft beim Vergleich.

  4. Schritt 4: Begründung schreiben

    Beschreiben Sie konkret, was im Gutachten nicht stimmt, Bereich für Bereich. Legen Sie Arztberichte, das Pflegetagebuch und neue Befunde bei. Bleiben Sie sachlich.

  5. Schritt 5: Auf die Antwort warten

    Die Pflegekasse prüft den Widerspruch. Oft gibt es eine zweite Begutachtung, manchmal nur nach Aktenlage. Am Ende bekommen Sie einen Widerspruchsbescheid.

Was Sie für die Begründung brauchen

Unterlagen für den Widerspruch

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Die Vorlage für das Pflegetagebuch können Sie ausdrucken.

Hier bekommen Sie Hilfe

Sie müssen den Widerspruch nicht allein schreiben. Kostenlose Hilfe gibt es bei:

  • einem Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) in Ihrer Nähe
  • der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse
  • Sozialverbänden wie dem VdK oder dem SoVD, die für Mitglieder auch Widerspruchsverfahren führen
  • Verbraucherzentralen

Gut zu wissen

Hat sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert, kann statt des Widerspruchs auch ein neuer Antrag sinnvoll sein. Das nennt sich Höherstufung (Erklärung im Lexikon). Lassen Sie sich beraten, welcher Weg in Ihrem Fall passt.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird

Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Auch dafür gilt eine Frist, die im Widerspruchsbescheid steht. Für Versicherte ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei. Ob eine Klage sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit einem Sozialverband oder einer Anwältin für Sozialrecht.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?

Einen Monat, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Die Frist steht auch im Bescheid. Schicken Sie zuerst einen kurzen Brief und reichen Sie die Begründung nach.

Muss ich den Widerspruch begründen?

Eine Begründung ist nicht Pflicht, aber sehr sinnvoll. Je genauer Sie beschreiben, was im Gutachten nicht stimmt, desto besser kann die Pflegekasse neu prüfen.

Kommt der Medizinische Dienst noch einmal?

Oft ja. Manchmal prüft die Pflegekasse den Widerspruch aber auch nur nach Aktenlage. Deshalb sind gute Unterlagen so wichtig.

Kostet der Widerspruch etwas?

Nein. Der Widerspruch bei der Pflegekasse ist kostenlos. Auch eine Klage vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.