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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was dazugehört und wie Sie sie bekommen

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse jeden Monat Verbrauchsmaterial für die Pflege zu Hause. So beantragen Sie es.

ca. 4 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert:

Wer zu Hause pflegt, braucht jeden Tag Kleinigkeiten: Handschuhe beim Waschen, Desinfektion für die Hände, eine Einlage, die das Bett schützt. Das summiert sich. Deshalb übernimmt die

Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) diese Kosten. Die Leistung heißt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Erklärung im Lexikon).

Was dazugehört

Zum Verbrauch zählen Produkte, die hygienisch nur einmal benutzt werden können:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Nicht dazu gehören Inkontinenzeinlagen und Windeln. Die bezahlt die Krankenkasse als

Hilfsmittel (Erklärung im Lexikon), mit Rezept vom Arzt. Auch Pflegecremes, Waschlotionen oder Küchenrollen zählen nicht dazu. Den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erklärt der Text Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Wer sie bekommt

Die Voraussetzungen sind einfach: ein Pflegegrad (Erklärung im Lexikon), mindestens Pflegegrad 1, und die Pflege findet zu Hause statt, durch Angehörige, einen Pflegedienst oder beide. Die Pflegekasse zahlt dann jeden Monat einen festen Betrag. Wie hoch er ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse. Was Sie in einem Monat nicht abrufen, verfällt.

So beantragen Sie die Pflegehilfsmittel

  1. Schritt 1: Anbieter auswählen

    Es gibt Sanitätshäuser, Apotheken und spezielle Versandanbieter, die monatliche Boxen liefern. Fragen Sie die Pflegekasse, mit welchen Anbietern sie zusammenarbeitet. Auch Ihr Pflegedienst kennt Anbieter.

  2. Schritt 2: Antrag ausfüllen

    Der Anbieter gibt Ihnen ein Formular, meist heißt es „Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Sie tragen Pflegegrad, Pflegekasse und die gewünschten Produkte ein. Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person unterschreibt.

  3. Schritt 3: Genehmigung abwarten

    Der Anbieter schickt den Antrag an die Pflegekasse. Nach der Genehmigung kommt die erste Box. Das dauert meist nur wenige Tage.

  4. Schritt 4: Lieferung anpassen

    Zu viele Handschuhe, zu wenig Einlagen? Sie können die Zusammenstellung jederzeit ändern. Rufen Sie beim Anbieter an.

Gut zu wissen

Sie müssen nicht jeden Monat neu beantragen. Die Genehmigung gilt in der Regel weiter, solange der Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet.

Checkliste: Was brauchen Sie wirklich?

Bedarf für die monatliche Box

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Vorsicht bei Haustürgeschäften

Manche Anbieter werben aggressiv an der Haustür oder am Telefon. Sie brauchen niemanden, der Sie überredet. Vergleichen Sie in Ruhe und unterschreiben Sie nichts unter Druck. Der Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich.

Wenn Sie selbst einkaufen

Sie dürfen die Produkte auch selbst kaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse einreichen. Das ist mehr Aufwand, geht aber. Fragen Sie vorher, welche Produkte anerkannt sind und bis wann Sie die Belege einreichen müssen.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Nein. Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse, meist über den Anbieter. Voraussetzung sind ein Pflegegrad und die Pflege zu Hause.

Gehören Inkontinenzeinlagen dazu?

Nein. Windeln und Einlagen bezahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel. Dafür brauchen Sie ein Rezept vom Arzt. Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch zählen dagegen dazu.

Was passiert mit Geld, das ich in einem Monat nicht nutze?

Es verfällt. Das monatliche Budget lässt sich nicht ansparen. Passen Sie die Box lieber so an, dass sie zum Bedarf passt.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Kündigen Sie beim alten Anbieter und stellen Sie beim neuen einen Antrag. Achten Sie darauf, dass keine Lücke entsteht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Der Pflege-Navigator gibt eine erste Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Leistung bekommen, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, helfen Ihnen die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialverband weiter.