Zum Inhalt springen

← Alle Magazin-Beiträge

WohnenMit Checkliste

Der Umzug ins betreute Wohnen: Was Sie vorher klären sollten

Eigene Wohnung, aber Hilfe in der Nähe: Betreutes Wohnen klingt nach dem goldenen Mittelweg. Was dahintersteckt, welche Verträge Sie unterschreiben und welche Fragen Sie vor dem Umzug stellen sollten.

ca. 6 Min. LesezeitVeröffentlicht:

Das Haus ist zu groß, der Garten zu viel, die Treppe zu steil. Ins Heim will Ihr Vater auf keinen Fall. Dann sieht er den Prospekt: „Betreutes Wohnen, eigene Wohnung, Hilfe rund um die Uhr, Gemeinschaft inklusive.“ Das klingt genau richtig. Und manchmal ist es das auch. Aber nur, wenn Sie vorher wissen, was Sie kaufen.

Was ist betreutes Wohnen eigentlich?

Eine eigene, abgeschlossene Wohnung, meist barrierearm gebaut, in einer Anlage mit anderen älteren Menschen. Dazu kommt ein Grundservice: ein Hausnotruf (Erklärung im Lexikon), ein Ansprechpartner im Haus oder in der Nähe, oft Gemeinschaftsräume und Veranstaltungen. Weitere Leistungen wie Essen, Reinigung oder Pflege können dazugebucht werden, meist von einem Pflegedienst, der mit der Anlage zusammenarbeitet.

Was es nicht ist: ein Pflegeheim. Es gibt keine Pflegekräfte, die rund um die Uhr im Haus sind. Wer nachts hilflos ist, hat zwar einen Notrufknopf, aber niemanden im Nebenzimmer. Betreutes Wohnen passt deshalb am besten für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind und Sicherheit und Gesellschaft suchen, nicht für Menschen mit hohem Pflegebedarf.

Der Begriff ist nicht geschützt

„Betreutes Wohnen“, „Service-Wohnen“, „Wohnen mit Service“ kann jeder auf seinen Prospekt schreiben. Was tatsächlich geleistet wird, steht nur im Vertrag. Lesen Sie ihn, bevor Sie sich in die Aussicht verlieben.

Welche Verträge unterschreibe ich?

In der Regel zwei. Der Mietvertrag oder Kaufvertrag für die Wohnung, wie bei jeder anderen Wohnung auch. Und der Betreuungsvertrag für den Grundservice, mit einer monatlichen Pauschale, die unabhängig davon fällig wird, ob die Leistungen genutzt werden. Darin sollte genau stehen, was enthalten ist: Hausnotruf, Beratung, Hausmeister, Veranstaltungen. Wahlleistungen wie Essen, Reinigung oder Pflege werden extra berechnet.

Prüfen Sie, ob beide Verträge voneinander abhängen. Kann der Mietvertrag gekündigt werden, wenn der Betreuungsvertrag endet? Was passiert bei einem Umzug ins Heim oder im Todesfall mit der Kündigungsfrist?

Was zahlt die Pflegekasse?

Betreutes Wohnen gilt als eigene Häuslichkeit. Das heißt: Alles, was zu Hause gilt, gilt auch hier. Pflegegeld (Erklärung im Lexikon), Pflegesachleistungen (Erklärung im Lexikon) über einen Pflegedienst, der

Entlastungsbetrag (Erklärung im Lexikon), Pflegehilfsmittel, Zuschuss zum Hausnotruf. Die Miete und die Betreuungspauschale zahlt Ihr Vater selbst. Welche Leistungen passen, zeigt der Pflege-Navigator.

Den Pflegedienst frei wählen

Viele Anlagen arbeiten mit einem bestimmten Pflegedienst zusammen. Das ist praktisch, aber in der Regel keine Pflicht. Fragen Sie, ob ein anderer Pflegedienst kommen darf, falls die Zusammenarbeit nicht passt.

Welche Fragen stelle ich vor dem Umzug?

Vor der Unterschrift klären

0 von 8 erledigt

Ihre Häkchen bleiben auf diesem Gerät gespeichert.

Wie planen wir den Umzug?

  1. Schritt 1: Probewohnen fragen

    Manche Anlagen bieten ein Probewohnen oder eine Gästewohnung an. Ein paar Nächte sagen mehr als drei Besichtigungen.

  2. Schritt 2: Das alte Zuhause regeln

    Verkauf oder Vermietung des Hauses, Kündigung der Wohnung, Umzugsfirma mit Erfahrung bei Seniorenumzügen. Was mitkommt, entscheidet Ihr Vater, nicht der Platz allein.

  3. Schritt 3: Versorgung von Tag eins organisieren

    Pflegedienst anmelden, Hausnotruf einrichten, Medikamente und Hausarzt klären, wenn der Ort wechselt. Ummeldung bei Pflegekasse und Behörden.

  4. Schritt 4: Die ersten Wochen begleiten

    Ein Umzug im Alter ist ein Abschied. Seien Sie oft da, gehen Sie mit zum ersten Kaffeenachmittag, hängen Sie die Bilder gemeinsam auf. Heimweh ist normal und geht meist vorbei.

Was ist mit den Alternativen?

Bevor Sie umziehen, lohnt der Blick auf die anderen Möglichkeiten. Lässt sich das Haus anpassen, mit Treppenlift und Badumbau? Die Pflegekasse bezuschusst

Umbauten (Erklärung im Lexikon), und eine Wohnberatung (Erklärung im Lexikon) hilft bei der Planung. Mehr dazu im Ratgeber Die Wohnung pflegegerecht anpassen. Gibt es eine Pflege-Wohngemeinschaft in der Nähe? Oder ist der Pflegebedarf schon so hoch, dass ein Heim mit Pflege rund um die Uhr die ehrlichere Antwort ist? Lesen Sie dazu Pflegeheim oder zu Hause?.

Ein guter Schritt, wenn er zur richtigen Zeit kommt

Betreutes Wohnen funktioniert am besten, wenn der Umzug früh genug kommt: solange Ihr Vater noch Kontakte knüpfen, sich einleben und die Angebote nutzen kann. Wer erst umzieht, wenn nichts mehr geht, hat vom Konzept wenig. Wenn Sie heute darüber nachdenken, ist das vermutlich ein guter Zeitpunkt, es anzuschauen. Ohne Druck, aber mit offenen Augen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen betreutem Wohnen und Pflegeheim?

Im betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung mit Grundservice und holt Pflege von außen dazu. Im Pflegeheim sind Pflegekräfte rund um die Uhr im Haus, und Unterkunft, Verpflegung und Pflege kommen aus einer Hand.

Zahlt die Pflegekasse das betreute Wohnen?

Nicht die Miete und nicht die Betreuungspauschale. Aber alle Leistungen, die zu Hause gelten, gelten auch hier: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zum Hausnotruf.

Kann mein Vater bleiben, wenn er mehr Pflege braucht?

Das hängt von der Anlage ab. Manche haben ein Pflegeheim im Verbund, andere setzen auf ambulante Pflege bis zu einem gewissen Grad, und manche kündigen bei hohem Pflegebedarf. Fragen Sie das vor dem Vertrag und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Braucht man einen Pflegegrad für betreutes Wohnen?

Nein. Betreutes Wohnen steht allen offen. Ein Pflegegrad hilft aber, Pflege und Hilfsmittel zu finanzieren, und viele Anlagen fragen beim Einzug danach, um die Versorgung zu planen.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall

Dieser Beitrag beschreibt, was sich in vielen Familien bewährt hat. Er ersetzt kein Gespräch mit dem Arzt, der Pflegekasse oder einer Beratungsstelle. Was Ihnen zusteht, entscheidet Ihre Pflegekasse.