Rollator, Pflegebett, Duschhocker: Welches Hilfsmittel wann hilft
Vom ersten Haltegriff bis zum Pflegebett: Welche Hilfsmittel in welcher Situation den Alltag erleichtern, wer sie verordnet und wer sie bezahlt. Ein Überblick für Familien.
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Beim letzten Besuch fiel Ihnen auf: Ihr Vater stützt sich beim Gehen an den Möbeln ab, und aus dem tiefen Sessel kommt er nur mit Schwung hoch. Ein Rollator vielleicht? Oder erst mal ein Haltegriff? Und was ist eigentlich mit diesem Pflegebett, von dem die Nachbarin sprach?
Die Auswahl an Hilfsmitteln ist groß, und die Begriffe sind verwirrend. Dieser Text sortiert sie nach der Frage, die wirklich zählt: Was fällt gerade schwer?
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel: Was ist der Unterschied?
Zwei Wörter, zwei Kassen. Hilfsmittel (Erklärung im Lexikon) sind Dinge, die eine Krankheit oder Behinderung ausgleichen: Rollator, Rollstuhl, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Pflegebett. Sie werden vom Arzt verordnet, und die Krankenkasse bezahlt sie. Für Erwachsene fällt meist eine kleine Zuzahlung an.
Pflegehilfsmittel (Erklärung im Lexikon) erleichtern die Pflege zu Hause. Dazu gehören zum Verbrauch bestimmte Dinge wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel, für die die Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) jeden Monat einen festen Betrag übernimmt. Und technische Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett oder der Hausnotruf, die oft leihweise gestellt werden. Voraussetzung ist ein Pflegegrad (Erklärung im Lexikon). Manches, etwa das Pflegebett, kann je nach Lage über die eine oder die andere Kasse laufen. Das Sanitätshaus weiß, welcher Weg passt.
Wenn das Gehen unsicher wird
Gehstock. Der erste Schritt, wenn nur ein bisschen Halt fehlt. Wichtig ist die richtige Höhe: Der Griff sollte auf Höhe des Handgelenks sein, wenn der Arm locker hängt.
Rollator. Hilft, wenn der Stock nicht mehr reicht, bei Schwindel, Schwäche oder Angst vor Stürzen. Ein Rollator hat Bremsen, einen Sitz zum Ausruhen und einen Korb für den Einkauf. Für die Wohnung gibt es schmale Modelle, für draußen stabile mit großen Rädern. Lassen Sie ihn im Sanitätshaus einstellen und das Bremsen üben.
Rollstuhl. Für längere Wege, wenn das Gehen nicht mehr reicht, oder vorübergehend nach einer Operation. Auch ein Rollstuhl wird vom Arzt verordnet.
Rollator-Scham
Viele ältere Menschen lehnen den Rollator ab, weil er „nach alt aussieht“. Es hilft, ihn als Einkaufswagen oder Sitzgelegenheit für den Spaziergang einzuführen. Und: Wer sicher geht, geht mehr. Bewegung ist der beste Schutz vor dem nächsten Sturz.
Wenn Sitzen und Aufstehen schwerfallen
Toilettensitzerhöhung. Ein Aufsatz, der die Toilette höher macht. Das Aufstehen wird leichter, und die Knie werden geschont. Mit Armlehnen noch sicherer.
Haltegriffe. Neben der Toilette, in der Dusche, an der Badewanne. Fest verschraubt sind sie sicherer als Saugnäpfe. Ihr Einbau kann als
wohnumfeldverbessernde Maßnahme
(Erklärung im Lexikon)bezuschusst werden.
Aufstehhilfe für den Sessel. Ein Kissen oder eine Erhöhung, die den Sitz höher macht. Alternativ ein Sessel mit Aufstehfunktion, der meist selbst bezahlt werden muss.
Bettgriff oder Aufrichthilfe. Ein Bügel am Bett, an dem man sich hochziehen kann. Oft die Zwischenlösung, bevor ein Pflegebett nötig wird.
Wenn das Waschen zum Problem wird
Duschhocker oder Duschstuhl. Wer beim Duschen sitzt, stürzt seltener. Ein Hocker reicht, wenn die Dusche ebenerdig ist. Bei einer Badewanne hilft ein Badewannenbrett oder ein Wannensitz, später ein Badewannenlifter, der elektrisch absenkt und anhebt.
Rutschfeste Matten. Kein Hilfsmittel im engen Sinn, aber eine der wirksamsten Maßnahmen überhaupt. Kaufen Sie sie selbst, noch heute.
Umbau des Bades. Wenn die Wanne ein unüberwindbares Hindernis ist, kann die Pflegekasse den Umbau zur bodengleichen Dusche bezuschussen. Dafür braucht es einen Pflegegrad und einen Antrag vor dem Umbau. Mehr dazu im Ratgeber Die Wohnung pflegegerecht anpassen.
Wenn das Liegen und Aufstehen aus dem Bett schwer wird
Pflegebett. Es lässt sich in der Höhe verstellen, das Kopf- und Fußteil kann aufgerichtet werden, und es hat Seitengitter, die man einhängen kann. Das Bett hilft nicht nur der pflegebedürftigen Person, sondern auch allen, die pflegen: Rücken und Knie werden geschont. Ein Pflegebett wird fast immer geliehen, nicht gekauft. Es ersetzt das alte Bett, deshalb braucht es Platz, möglichst von drei Seiten zugänglich.
Wechseldruckmatratze. Für Menschen, die viel liegen, um Druckstellen vorzubeugen. Wird bei Bedarf vom Arzt verordnet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektion. Mit Pflegegrad bekommen Sie sie monatlich, am einfachsten als Paket von einem Anbieter, der den Antrag für Sie erledigt.
So kommen Sie an das Hilfsmittel
Schritt 1: Beim Arzt beschreiben, was schwerfällt
Nicht „ein Rollator wäre gut“, sondern „er kann ohne Festhalten keine zehn Meter gehen“. Der Arzt stellt dann die Verordnung aus.
Schritt 2: Ins Sanitätshaus gehen
Mit der Verordnung zum Sanitätshaus. Dort wird beraten, angepasst und geliefert. Fragen Sie, ob das Produkt geliehen oder gekauft wird und was Sie zuzahlen.
Schritt 3: Bei Pflegehilfsmitteln die Pflegekasse fragen
Für Pflegebett, Hausnotruf und Verbrauchsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Ein Anruf dort klärt, was beantragt werden muss.
Schritt 4: Einweisen lassen und üben
Bremsen am Rollator, Seitengitter am Pflegebett, der Lifter in der Wanne: Lassen Sie sich alles zeigen, und probieren Sie es gemeinsam aus, solange jemand dabei ist.
Nicht auf Vorrat kaufen
Ein teurer Treppenlift oder ein Badumbau ohne Antrag: Das ist Geld, das Sie vielleicht hätten sparen können. Fragen Sie vor größeren Anschaffungen immer erst bei der Kasse nach, was übernommen wird.
Weniger ist oft mehr
Nicht jedes Hilfsmittel muss sofort her. Das richtige Hilfsmittel ist das, das heute hilft und morgen noch passt. Ein Haltegriff kann jetzt reichen, ein Pflegebett kann in einem Jahr nötig sein. Wer früh mit kleinen Dingen beginnt, gewöhnt sich leichter daran und bleibt länger selbstständig. Und das ist am Ende das Ziel.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Rollator ein Rezept?
Wenn die Krankenkasse zahlen soll, ja. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, mit der Sie ins Sanitätshaus gehen. Sie können einen Rollator auch selbst kaufen, dann ohne Rezept.
Wer bezahlt das Pflegebett?
Mit Pflegegrad meist die Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel, sonst die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung. Das Bett wird in der Regel geliehen. Das Sanitätshaus kennt den richtigen Weg.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse dafür jeden Monat einen festen Betrag, meist als fertiges Paket von einem Anbieter.
Zahlt die Kasse auch Haltegriffe im Bad?
Fest montierte Haltegriffe können als wohnumfeldverbessernde Maßnahme über die Pflegekasse bezuschusst werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Stellen Sie den Antrag vor dem Einbau.
