Pflegegrad 1: Was er bedeutet und was Sie damit anfangen können
Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber mehr als viele denken: Hilfe im Alltag, Pflegehilfsmittel, Beratung und Zuschüsse. Ein Überblick.
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„Pflegegrad 1? Da bekommt man doch nichts.“ Das hören Pflegestützpunkte oft. Es stimmt nicht.
Pflegegrad (Erklärung im Lexikon) 1 bringt kein Pflegegeld, aber eine Reihe anderer Leistungen. Wer sie kennt, kann den Alltag spürbar leichter machen. Und oft lässt sich damit verhindern, dass der Bedarf schnell größer wird.
Was Pflegegrad 1 bedeutet
Bei der Begutachtung (Erklärung im Lexikon) schaut der Medizinische Dienst, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist. Pflegegrad 1 bekommt, wer „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ hat. Typisch ist das bei Menschen, die noch vieles allein schaffen, aber nicht mehr alles: Treppen werden mühsam, das Duschen unsicher, der Haushalt zu viel, der Überblick über Medikamente geht verloren. Wie die fünf Pflegegrade zustande kommen, lesen Sie im Text Die fünf Pflegegrade.
Diese Leistungen gibt es
Entlastungsbetrag. Das ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Die Pflegekasse erstattet damit Kosten für anerkannte Hilfe: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung oder Tage in der Tagespflege. Bei Pflegegrad 1 darf er auch für Leistungen eines Pflegedienstes genutzt werden, etwa Hilfe beim Duschen. Wie es geht, steht im Text Entlastungsbetrag nutzen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Dafür gibt es ein monatliches Budget. Viele Anbieter liefern eine fertige Box nach Hause.
Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf. Ein Duschhocker, ein Pflegebett, ein
Hausnotruf (Erklärung im Lexikon): Die Pflegekasse zahlt oder bezuschusst sie, wenn sie die Pflege zu Hause erleichtern.
Zuschuss für den Umbau der Wohnung. Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein Treppenlift: Dafür gibt es einen Zuschuss, schon ab Pflegegrad 1. Mehr dazu im Text Die Wohnung pflegegerecht anpassen.
Beratung und Kurse. Die Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) muss eine kostenlose Pflegeberatung anbieten. Auch der Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft zu Hause ist bei Pflegegrad 1 möglich, freiwillig. Angehörige können kostenlose Pflegekurse besuchen.
Gut zu wissen
Der Entlastungsbetrag (Erklärung im Lexikon) wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld sammelt sich bis zum Jahresende an. Danach verfällt es nach einer Übergangszeit. Fangen Sie deshalb früh an.
Was es bei Pflegegrad 1 noch nicht gibt
Pflegegeld, Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, das Budget für Tages- und Nachtpflege und das Budget für Ersatzpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch Rentenbeiträge für pflegende Angehörige beginnen erst dort. Das ist der Grund, warum sich viele Familien bei Pflegegrad 1 enttäuscht abwenden. Besser ist es, das zu nutzen, was es gibt, und den Bedarf im Blick zu behalten.
So nutzen Sie Pflegegrad 1 sinnvoll
Schritt 1: Beratung in Anspruch nehmen
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Pflegeberatung der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon). Dort erfahren Sie, welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt und wie Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.
Schritt 2: Hilfe im Alltag organisieren
Suchen Sie einen anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe oder Betreuung. Klären Sie, ob er direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Schritt 3: Die Wohnung sicherer machen
Lassen Sie sich von einer Wohnberatung zeigen, was sich leicht ändern lässt. Beantragen Sie Pflegehilfsmittel und, wenn nötig, den Zuschuss für den Umbau.
Schritt 4: Den Bedarf beobachten
Führen Sie bei Veränderungen ein Pflegetagebuch (Erklärung im Lexikon). Braucht die Person mehr Hilfe als früher, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung.
Bescheid prüfen
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Pflegegrad 1 zu niedrig ist, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch (Erklärung im Lexikon) einlegen. Das lohnt sich vor allem, wenn die Person bei der Begutachtung einen besseren Tag hatte als sonst.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es dafür den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung und Zuschüsse für die Wohnung.
Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst bekommen?
Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie aber den Entlastungsbetrag für Leistungen eines Pflegedienstes einsetzen, zum Beispiel Hilfe beim Duschen.
Muss ich bei Pflegegrad 1 einen Beratungsbesuch machen?
Nein, bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig. Er ist trotzdem sinnvoll: Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause und gibt praktische Tipps.
Wie lange gilt Pflegegrad 1?
Ohne zeitliche Begrenzung, solange sich nichts ändert. Braucht die Person mehr Hilfe, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
