Das erste Gespräch mit der Pflegekasse: So bereiten Sie den Anruf vor
Sie wollen einen Pflegegrad beantragen und wissen nicht, was Sie sagen sollen? Was Sie bereitlegen, welche Sätze helfen und was nach dem Anruf passiert.
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Die Nummer steht auf der Versichertenkarte. Trotzdem schieben viele den Anruf wochenlang vor sich her. Was, wenn ich etwas Falsches sage? Was, wenn die fragen, welchen Pflegegrad wir wollen? Was, wenn die ablehnen?
Die gute Nachricht: Das erste Gespräch ist kein Verhör. Sie melden einen Bedarf an, mehr nicht. Dieser Text zeigt, wie Sie sich in zehn Minuten vorbereiten und was danach passiert.
Wer ist eigentlich die Pflegekasse?
Jede Krankenkasse hat eine Pflegekasse (Erklärung im Lexikon) unter ihrem Dach. Sie ist für alles zuständig, was mit Pflegeleistungen zu tun hat: Pflegegrad (Erklärung im Lexikon), Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den Umbau. Angerufen wird die Krankenkasse Ihres Angehörigen, nicht Ihre eigene. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung, der Ablauf ist ähnlich.
Was lege ich vor dem Anruf bereit?
Vor dem Anruf
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Sie müssen keinen Pflegegrad nennen
Viele Anrufer fragen sich, ob sie „Pflegegrad 2 beantragen“ sollen. Das müssen Sie nicht. Sie beantragen „Leistungen der Pflegeversicherung“. Welcher Pflegegrad passt, stellt die Begutachtung fest.
Was sage ich am Telefon?
Sie brauchen keine Fachbegriffe. Ein Satz reicht für den Anfang:
„Ich rufe an für meine Mutter, sie ist bei Ihnen versichert. Sie braucht seit einigen Wochen Hilfe im Alltag, und ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.“
Danach wird die Kasse ein paar Dinge fragen. Darauf können Sie sich einstellen:
- Wobei braucht sie Hilfe? Hier kommt Ihre Liste.
- Wer hilft zurzeit? Sie, Nachbarn, ein Pflegedienst? Ehrlich antworten.
- Soll die Begutachtung zu Hause stattfinden? Ja, in der Regel.
- Möchten Sie eine Pflegeberatung? Sagen Sie Ja. Die Pflegeberatung (Erklärung im Lexikon) ist kostenlos, und die Beraterin erklärt Ihnen die nächsten Schritte in Ruhe.
Was Sie nicht sagen müssen: wie viel Geld Sie erwarten, welche Diagnosen genau vorliegen oder warum Sie nicht selbst mehr pflegen. Das Gespräch dient nur dazu, den Antrag aufzunehmen.
Schritt 1: Anrufen und Antrag stellen
Nennen Sie Namen und Versichertennummer und sagen Sie, dass Sie Leistungen beantragen möchten. Bitten Sie darum, dass das heutige Datum als Antragsdatum notiert wird.
Schritt 2: Formular ausfüllen
Die Kasse schickt ein Formular. Füllen Sie es aus, Ihr Angehöriger oder Sie mit Vollmacht unterschreiben. Zurückschicken, Kopie behalten.
Schritt 3: Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Termin. Bis dahin führen Sie ein Pflegetagebuch. Wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber Begutachtung vorbereiten.
Schritt 4: Bescheid lesen
Der Bescheid kommt per Post. Darin steht der Pflegegrad und welche Leistungen ab wann gelten. Mit dem Ergebnis nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen.
Das Datum zählt
Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Nicht ab der Begutachtung und nicht ab dem Bescheid. Jeder Monat, den Sie mit dem Anruf warten, ist ein Monat ohne Leistungen.
Was, wenn die Person am Telefon unfreundlich ist?
Das kommt vor, selten, aber es kommt vor. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Antrag aufgenommen wird, auch telefonisch. Wenn es nicht weitergeht, bitten Sie um die schriftliche Bestätigung des Antrags oder schreiben Sie selbst einen kurzen Brief: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für …“, mit Name, Versichertennummer, Datum und Unterschrift. Ein Zweizeiler genügt.
Und wenn Sie allein nicht weiterkommen: Ein Pflegestützpunkt (Erklärung im Lexikon) hilft beim Antrag, kostenlos und unabhängig von der Kasse.
Der Anruf ist der schwerste Schritt. Danach wird es leichter.
Viele Familien berichten, dass sie sich nach dem Anruf vor allem eins gefragt haben: Warum nicht früher? Niemand verlangt von Ihnen, das System zu verstehen, bevor Sie anrufen. Sie beschreiben, was ist. Den Rest regelt der Ablauf. Und ab jetzt sind Sie nicht mehr allein damit.
Häufige Fragen
Darf ich für meine Mutter anrufen?
Ja, aber die Kasse gibt ohne Vollmacht keine Auskunft über Versicherte. Für den ersten Antrag reicht es meist, wenn Ihre Mutter kurz selbst am Telefon bestätigt, dass Sie für sie sprechen. Eine schriftliche Vollmacht erspart das für die Zukunft.
Muss der Antrag schriftlich sein?
Nein. Ein Antrag auf Pflegeleistungen ist formlos und kann telefonisch gestellt werden. Die Kasse schickt Ihnen danach ein Formular zum Unterschreiben.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie bekommen einen Bescheid mit Begründung und können innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zum Widerspruch.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse hat eine gesetzliche Frist, innerhalb derer sie entscheiden muss. Wie lang sie genau ist und was bei Überschreitung gilt, sagt Ihnen die Kasse oder der Pflegestützpunkt.
